Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese AGB regeln die Nutzung der Botsfabrik-Plattform. Botsfabrik gewährt dem Kunden eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Plattform gemäß dem gewählten Paket (Starter, Intelligent, Premium). Botsfabrik garantiert eine Verfügbarkeit von 99,5% pro Monat, ausgenommen Wartungszeiten.
§ 2 Leistungen und Verfügbarkeit
Botsfabrik bietet KI-basierte Chatbot- und Automatisierungslösungen. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket. Dienste Dritter (z.B. WhatsApp, Meta) liegen außerhalb der Kontrolle von Botsfabrik.
§ 3 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden bleibt die Zahlungspflicht für die Restlaufzeit bestehen.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
Die Preise verstehen sich zuzüglich anfallender Steuern. Zahlungen erfolgen monatlich oder jährlich im Voraus und sind bis zum 10. des Monats fällig. Bei Zahlungsverzug über den 10. Tag hinaus wird der Zugang zum Service automatisch gesperrt. Gesetzliche Verzugszinsen können anfallen.
§ 5 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Alle Rechte an der Botsfabrik-Plattform, einschließlich Quellcode und Design, verbleiben bei Botsfabrik. Dem Kunden wird lediglich ein Nutzungsrecht eingeräumt. Der Kunde behält alle Rechte an seinen eigenen Daten.
§ 6 Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Kunde ist verantwortlich für die Datenverarbeitung; Botsfabrik handelt als Auftragsverarbeiter gemäß Gesetz 09-08 (Marokko). Botsfabrik verpflichtet sich zur Vertraulichkeit und ergreift technische Maßnahmen zum Schutz der Daten. Daten werden nur auf gerichtliche Anordnung an Dritte weitergegeben.
§ 7 Haftung und Gewährleistung
Die Haftung von Botsfabrik ist auf direkte Schäden begrenzt. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangene Gewinne oder Ausfälle durch Dritte (z.B. WhatsApp-Ausfälle) ist ausgeschlossen. Die Haftung ist maximal auf die Zahlungen der letzten 6 Monate begrenzt.
§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht des Königreichs Marokko. Im Streitfall verpflichten sich die Parteien zu einem Mediationsversuch (30 Tage). Schlägt dieser fehl, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Botsfabrik (Marokko).
Letzte Aktualisierung: Dezember 2024